Wer hat Anspruch?
Als Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sind jene Personen zu verstehen, die z.B.:
- unkontrolliert die Wohnung verlassen
- immer wieder die Kinder / Eltern suchen oder trotz Rente täglich zur Arbeit gehen wollen
- planlos in der Wohnung umherlaufen
- gefährliche Situationen verkennen oder verursachen
- unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder Substanzen
- tätlich verbal oder aggressives Verhalten in Verkennung einer Situation
- inadäquates Verhalten
- unfähig sind, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
- unfähig sind, erforderliche Kooperationen bei therapeutischen oder stützenden Maßnahmen einzugehen, als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
- eine Störung der höheren Hirnfunktion haben
- eine Störung des Tag- und Nachtrhythmus vorliegt
- eine Unfähigkeit vorliegt, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
- Alltagssituationen verkennen und inadäquat reagieren
- Ein ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten vorliegt
- Zeitlich überwiegend niedergeschlagen, verzagt, hilflos oder hoffnungslos sind